
Die Bundesregierung hat beschlossen, offenbar etwas für den Schutz der Urheber zu tun, indem sie den Presseverlegern (!) ein Leistungsschutzrecht in Aussicht stellt. Das Leistungsschutzrecht soll unter anderem eine Lücke bei den Monopolrechten schließen, weil Sätze wie ,,Oderhochwasser steigt weiter”, ,,Siemensaktie sinkt auf Jahrestief” oder ,,BND-Agenten-Affäre weitet sich aus” noch keinem exklusiven Recht unterfallen, obwohl man auch damit Geld verdienen kann. Das Leistungsschutzrecht beschäftigt sich nun nicht mit der Frage, ob man damit Geld verdienen kann, sondern mit dem Problem, dass es die falschen Unternehmen sind. Nun steht der Begriff Verleger seit Jahrhunderten dafür, dass der Verleger nicht mit...
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