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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - UsbekistanFundstelle: BStBl 2001 I S. 765, BGBl. 2001 II S. 978 7. September 1999 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Usbekistan - von dem Wunsch geleitet, ihre gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu entwickeln und zu festigen - sind wie folgt übereingekommen:
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