Handbuch GUS

FiFo Ost

Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei

Die türkische Agrarpolitik

In der Vergangenheit war der Agrarmarkt der Türkei durch hohe Zölle stark geschützt. Zwar ist der Einfuhrschutz nach wie vor hoch, doch ist die Türkei seit dem Jahr 2000 dabei, ein Agrarreformprogramm umzusetzen, mit dem die Agrarbeihilfen neu ausgerichtet, Angebot und Nachfrage ins Gleichgewicht gebracht, ein wettbewerbsfähiger Agrarsektor geschaffen und Eingriffe des Staates verringert werden sollen. Die wichtigsten Elemente des Agrarreformprogramms umfassen: i) Senkung der Inlandspreise, ii) Entkoppelung der direkten Einkommenszahlungen (an die rund 90 % Landwirte mit zwischen 0,5 und 20 Hektar), iii) Abschlagszahlungen, um die Landwirte zu ermuntern, von Tabak und Haselnüssen auf alternative Kulturen umzustellen, iv) Ablösung der staatlichen Wirtschaftsunternehmen und der landwirtschaftlichen Verkaufsgenossenschaften durch eigenfinanzierte private Genossenschaften und v) eine öffentliche Sensibilisierungskampagne, um den Verbrauch anzukurbeln.

Der Reformprozess ist immer noch unvollständig, hatte aber bereits positive Auswirkungen beispielsweise auf der Ebene der meisten Arten handelsverzerrender Subventionen. Es ist jedoch klar, dass die Agrarpolitik der Türkei, insbesondere was den Anteil direkter Subventionen und das Fehlen wirksamer Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung betrifft, nach wie vor erheblich von der der EU abweicht. Es gibt weiterhin zahlreiche haushaltsfinanzierte Maßnahmen wie Interventionsankäufe, Betriebsmittelsubventionierung und produktionsbezogene Subventionen. Die Einfuhrzölle auf die meisten Agrarerzeugnisse liegen höher als in der EU und sind für viele empfindliche Erzeugnisse abschreckend hoch. Ausfuhrsubventionen spielen eine Rolle, sind aber weniger ausgeprägt als in der EU. Die Privatisierung der staatlichen Agrarbetriebe liegt nicht im Zeitplan.

Nach den neuesten OECD-Angaben betrug der ESW (Erzeugersubventionswert) in der Türkei 26 % (verglichen mit 37 % in den EU-15) und der Gesamtsubventionswert 4,41% des BIP (verglichen mit 1,32 % in den EU-15). Zusammengenommen hatten Marktpreissubventionen sowie Zahlungen für Betriebsmittel und Produktion 2001-2003 in der Türkei einen Anteil am ESW von 85 % im Vergleich zu 69 % in den EU-15 (der Unterschied erklärt sich in erster Linie damit, dass in den EU-15 der Schwerpunkt stärker auf Direktzahlungen gelegt wird).

© Europäische Kommission 10/2004
 
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