Handbuch Osteuropa

FiFo Ost

Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Euro-Zone

Der Euro ist in 12 Staaten offizielle Währung. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken bilden zusammen das Euro-System, das Zentralbankensystem des Euro-Währungsgebietes. Die Euro-Zone umfasst die Staaten, die die einheitliche Währung Euro eingeführt haben, namentlich Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland (seit Januar 2001), Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Nicht dazu gehören Dänemark, Großbritannien und Schweden. Der Begriff Eurosystem bezeichnet die EZB und die Nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben. Die grundlegenden Aufgaben des Eurosystems sind:

  • die Geldpolitik des Euro-Währungsgebietes festzulegen und auszuführen,
  • Devisengeschäfte durchzuführen,
  • die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten,
  • das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.
Davon zu unterscheiden ist das Europäische System der Zentralbanken (ESZB): Es besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken aller 15 EU-Mitgliedstaaten.[*] Die Nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die nicht am Euro-Währungsgebiet teilnehmen (Dänemark, Großbritannien und Schweden), sind Mitglieder des ESZB, allerdings mit einem besonderen Status.[*]

Die Einführung des Euro hat viele Vorteile, insbesondere fallen die Wechselkursrisiken zwischen den Teilnehmerstaaten vollständig weg.[*] Die Wechselkursschwankungen waren innerhalb der Mitgliedstaaten durch das EWS[*] mit den vorgegebenen festen, aber anpassungsfähigen Leitkursen, die nur im gegenseitigen Einverständnis geändert werden konnten, zwar auch gering. Dies ändert jedoch nichts an der Vielzahl an Währungen. Durch die Anzahl der am Eurosystem teilnehmenden Staaten und die dadurch sich im Umlauf befindliche höhere Geldmenge in Euro ist es im internationalen Handel (der bislang vom US-$ dominiert war) einfacher, Euro als Vertragswährung zu vereinbaren. Wenn viele Unternehmen von Kunden Einnahmen in Euro erhalten, ist es für sie vorteilhafter, auch die Rechnungen in Euro zu bezahlen.

Die beitretenden Staaten müssen den Euro übernehmen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Sie sind verpflichtet, die Konvergenzkriterien anzustreben und den Wechselkursmechanismus II zu übernehmen.[*]


RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
 
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