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Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerBeteiligte ParteienExport meint den grenzüberschreitenden Warenverkehr vom Inland in das Ausland. Beteiligte Parteien sind bei Exportgeschäften in der Regel
Dabei wird der entscheidende Vertrag zwischen dem Exporteur und dem Importeur geschlossen. Die anderen Parteien erbringen aus Sicht des Exporteurs lediglich Hilfsgeschäfte, ergänzende Leistungen. Diese Leistungen sind für die anderen Parteien selbstverständlich das Hauptgeschäft (Banken: Auslandszahlungsverkehr, Garantien; Versicherungen; Speditionen, Frachtführer) bzw. deren staatliche Aufgabe. Bei diesen ergänzenden Leistungen handelt es sich aus Sicht des Exporteurs um ein in den Details relativ unflexibles Angebot von unterschiedlichen Leistungen. Versicherungen bieten - etwa für den Transport - in der Regel keine Möglichkeiten für das individuelle Aushandeln von Vertragsbedingungen. Jedoch ist die Produktpalette durchaus unterschiedlich. Ohne die Einschaltung von Agenten, Handelsmaklern oder -vertretern kommen die Exportgeschäfte oft nicht zustande, insbesondere dann, wenn es darum geht, die Produkte in einem regional neuen Markt einzuführen. Der Exporteur kann möglicherweise die Qualität und Preise der Konkurrenz einschätzen, kennt aber oftmals die potentiellen Kunden nicht. Er kann nur hoffen, diese auf einer Messe oder auf organisierten Unternehmerreisen kennen zu lernen. Ohne fundiertes Wissen und die oftmals erforderlichen Sprachkenntnisse ist es schwer, auf einem neuen Markt Fuß zu fassen. Banken, Frachtführer und Spediteure sind Hilfsunternehmen bei den Exportgeschäften, die in erster Linie die Leistungen (Ware und Kaufpreis) transportieren. Bei den Frachtführern und Spediteuren stellt sich neben der Frage, wer den Frachtvertrag abschließt, noch das Problem der Versicherung. Hierüber sollten die Parteien ab einem gewissen Transportrisiko eine Vereinbarung treffen. Soweit die Banken betroffen sind, können diese ergänzend Sicherungsfunktionen übernehmen, indem etwa die Zahlung garantiert oder avisiert wird. Außerdem kann über Factoring oder etwa Finanzierungsleasing der Kaufpreis finanziert und ggf. auch versichert werden. Daneben bieten sich mehrere Förderungsmöglichkeiten über nationale und ländereigene Institutionen an. Daneben gibt es zahlreiche begleitende Tätigkeiten, die teils von dem Exporteur selber ausgeführt werden (können), teils von beauftragen Unternehmen wahrgenommen werden. Zu nennen sind etwa die Analyse des Zielmarktes, Entwicklung einer Marketingstrategie, Messeteilnahme oder die Zollabwicklung. Diese Aspekte werden in diesem Buch nicht besprochen. RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt) |
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