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Export im Binnenmarkt der Europäischen UnionEckhard HöffnerParteienDas UN-Kaufrecht wird grundsätzlich auf Geschäfte zwischen Kaufleuten angewendet, weil Geschäfte zur Deckung des persönlichen Bedarfs (Endverbraucher) ausgeschlossen sind. Dies ist die eigentliche Zielgruppe der Kodifikation. Allerdings ist die rechtliche Konstruktion anders: Es gilt dann, wenn der Kauf nicht zur Deckung des privaten Bedarfs des Käufers dient. Das UN-Kaufrecht stellt tatsächlich nicht auf Personengruppen oder -eigenschaften ab. Es wird weder berücksichtigt, welche Staatsangehörigkeit die Parteien haben, noch ob sie Kaufleute oder Nichtkaufleute sind oder ob der Vertrag handelsrechtlicher oder bürgerlich-rechtlicher Art ist. Es ist also grundsätzlich auf alle Personengruppen anwendbar. RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt) |
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