Handbuch Osteuropa

FiFo Ost

Export im Binnenmarkt der Europäischen Union

Eckhard Höffner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden auch in Exportgeschäften häufig verwendet. Es handelt sich nicht um einen Vertragstyp. Sie werden eingesetzt, wenn eine Vielzahl von Einzelgeschäften zu den jeweils gleichen Bedingungen abgewickelt werden sollen.

Zweck der AGB ist dementsprechend, die immer gleichen Verträge im Massengeschäft zu ersetzen, so dass Verhandlungen hierüber entfallen können und der eigentliche Vertragsgegenstand entlastet werden kann (Rationalisierung). AGB sind teils sogar notwendig, etwa wenn Geschäfte in Form von gesetzlich nicht geregelten Vertragstypen wie Leasing oder Franchising abgewickelt werden.

Im Prinzip werden in AGB die gleichen Regelungen getroffen, die auch in individuell verhandelten Verträgen getroffen werden können. Wegen des Missbrauchs, der mit dem Kleingedruckten getrieben wurde, hat die deutsche Rechtsprechung und seit 1976 der deutsche Gesetzgeber die Freiheit für die einseitige Vertragsgestaltungen in AGB eingeengt. Die Europäische Union hat eine Richtlinie für missbräuchliche Vertragsklauseln erlassen, die sich auf Geschäfte mit einem Verbraucher bezieht (vgl. Abschnitt sub:AGB-RL).



RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
 
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