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Export im Binnenmarkt der Europäischen Union
Eckhard Höffner
- Organisation der Exportkontrolle
- Es ist ein Ausfuhrverantwortlicher zu bestimmen:
- interne Bestellung eines Ausfuhrverantwortlichen, der der Geschäftsleitung angehören muss.
- Benennung des Ausfuhrverantwortlichen gegenüber dem BAFA
- Wenn Fehler auf mangelhafter Organisation beruhen, ist dies dem Unternehmer zuzurechnen, der einer Organisationspflicht unterliegt.
- gegebenenfalls Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle
- Festlegung eines Prüfablaufs und der Zuständigkeiten verschiedener Unternehmensbereiche, insbesondere im Hinblick auf Versand und Vertrieb
- Festlegung von Kommunikationsstrukturen
- Auswahl der verantwortlichen Mitarbeiter und Festlegung ihrer Kompetenzen
- Personalweiterbildungspflicht und Überwachungspflicht, Sicherstellung von Schulung und Überwachung der Mitarbeiter
- Strukturierung der Dokumentation
- Ermittlung des Sachverhaltes
- Art des beabsichtigten Geschäfts:
- Ausfuhr; endgültig/vorübergehend
- Verbringung; endgültig/vorübergehend
- Durchfuhr
- Transithandel
- technische Unterstützung
- Gegenstand des beabsichtigten Geschäfts:
- Güter: Ware, Technologie oder Software
- genaue Beschreibung nach Art, Menge Wert, Tarifierung, technischer Standard, Konstruktionsmerkmale, Funktion, Kenntnisse über Verwendung, Verwendungsmöglichkeiten, Plausibilität des Bedarfs, Besonderheiten hinsichtlich Transport, Verpackung und Verzollung, Erstlieferung, Ersatzteil, Zuordnung zu einem Programm, Projekt oder Anlage
- Bezugsobjekt bei technischer Unterstützung
- Beurteilung des Geschäftspartners:
- Empfänger, Endverwender oder Käufer
- militärische oder polizeiliche Organisation, Beschaffungsorganisation hierfür, staatliche Stelle, Aktivitäten im Bereich der ABC-Waffen, Industriebranche, Auskunft über Endverbleib und Endverwendung
- bekannter oder unbekannter Kunde, genaue Adresse
- zuverlässiger Kunde, geprüft / nicht geprüft, Frühwarnschreiben
, amerikanische »Denied Persons List«, entity-list, Terroristenlisten
- Beurteilung des Empfangslands, Bestimmungslands, Käuferlands:
- Embargoland
- Krisenregion
- Länderlisten, Mitgliedschaft bei int. Organisationen und Kontrollregimes, Unterzeichner des NVV-Vertrages etc.
- Entscheidungsvorbereitung, Prüfschritte
- Prüfung, ob das Geschäft verboten ist:
- §§ 17, 18 KWKG
- Embargovorschriften
- Prüfung bei Ausfuhren und Verbringungen, ob Genehmigungspflicht nach der EG-VO oder der AWV besteht:
- Verbringung mit Endverbleib in der EU, Verbringung mit Endverbleib außerhalb der EU oder Ausfuhr
- Ausfuhr/Verbringung gelisteter oder nicht gelisteter Güter
- bei gelisteten Gütern: Erfassung von Anhang I, IV EG-VO oder Ausfuhrliste
- bei nicht gelisteten Gütern: Verwendung der Güter prüfen, Unterrichtspflichten des Ausführers
- Ausnahmen von der Genehmigungspflicht (Wertfreigrenzen, Befreiungstatbestände, Be- oder Verarbeitung)
- Prüfung bei Transithandelsgeschäften
- Prüfung bei technischer Unterstützung, Unterrichtungspflichten des Erbringers
- Antragsbefugnis (Ausführer, Verbringer, Transithändler oder der Erbringer von technischer Unterstützung) prüfen
- Inanspruchnahme von Verfahrenserleichterungen (Allgemeine Genehmigungen, Sammelausfuhrgenehmigung, Höchstbetragsgenehmigung, vorübergehende Ausfuhren, Nebenleistungen) in Betracht ziehen
- Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen:
- Antragsformulare
- Endverbleibsdokumente
- technische Datenblätter, Prospekte
- Auftragsunterlagen
- Genehmigungen nach anderen Vorschriften, z. B. KWKG, CWÜAG
- Unterlagen zum Ausfuhrverantwortlichen (Benennung, Verantwortungsübernahme)
- Antragstellung
- vollständiges und korrektes Ausfüllen der Antragsformulare (AG, AG/W, AG/E 1 und AG/E 2 bei Ausfuhren und Verbringungen)
- schriftliche, aber formlose Antragstellung bei technischer Unterstützung und Transithandelsgeschäften
- Zeichnung der Anträge durch zuständigen Mitarbeiter
- sonstige Unterlagen beifügen
- Dokumentation der Anträge
- Genehmigungsverfahren
- Dauer des Genehmigungsverfahrens nach der Sensitivität des Geschäfts und von Empfangs-, Bestimmungs- sowie Käuferland schätzen und mit beabsichtigtem Liefertermin abgleichen
- Antragsteller mit großem Antragsaufkommen: Sachstand der Antragsbearbeitung im BAFA mit Hilfe von BAFA-InfoSys abfragen
- Abwicklung, Überwachung
- Genehmigungsinhalt prüfen, ggf. Änderung oder Umschreibung der Genehmigung beantragen
- Ausnutzung der Genehmigung innerhalb der Gültigkeitsdauer überwachen, ggf. Verlängerung beantragen
- Vorlage der Ausfuhrgenehmigung (Original und Durchschrift) bei der Ausfuhrzollstelle
- Abschreibung von Ausfuhren durch den Zoll, Selbstabschreibungen bei Verbringungen
- Hinweispflichten beachten
- Mitführungspflichten beachten
- Erfüllung der Nebenbestimmungen, z. B. Vorlage DVCs, Meldepflichten, Beantragung von Reexportgenehmigungen, Rückverbringung nach vorübergehenden Ausfuhren und Verbringungen
- Rückgabepflichten beachten
- Aufbewahrung der Genehmigung (Original) und anderer Geschäftsunterlagen sowie Dokumentation der Prüfschritte (insbesondere für den Fall einer Betriebsprüfung)
RA Eckhard Höffner © 2004 (Export im Binnenmarkt)
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