Handbuch China

FiFo Ost

Gegenstand des Gesetzes und Privatisierungsgrundsätze


Artikel 1

Dieses Gesetz bestimmt die Bedingungen und das Verfahren der Eigentumsumwandlung des gesellschaftlichen bzw. staatlichen Kapitals (im weiteren Text: Privatisierung).


Artikel 2

Die Privatisierung ruht auf folgenden Grundsätzen:

  1. Schaffen der Bedingungen für die Wirtschaftsentwicklung und soziale Stabilität;
  2. Sicherung der Öffentlichkeit;
  3. Flexibilität;
  4. Gründung des Verkaufspreises nach Marktbedingungen.


 
FiFo Ost   •   Nutzungsbedingungen   •   Impressum