Handbuch Osteuropa

FiFo Ost
Jugoslawien Recht GmbH

Personelle Einschränkung

Durch den Gründungsvertrag oder die Satzung kann bestimmt werden, dass die Geschäftsführung hinsichtlich bestimmter Geschäfte an die Zustimmung der Kontrollorgane der Gesellschaft gebunden wird (Art. 41 III . letz. HS UntG). Die Einführung eines Vier-Augen-Prinzips bei wichtigeren Entscheidungen ist möglich.

Eckhard Hoeffner 2001-05-25 Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001
 
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