Handbuch GUS
 Finanzierungs- und Förderprogramme

NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Albanien
Armenien
Aserbaidschan
Belarus
Bosnien Herzegowina
Bulgarien
Estland
Georgien
Kasachstan
Kirgisistan
Kroatien
Lettland
Litauen
Mazedonien
Moldau
Polen
Rumänien
Russland
Serbien & Montenegro
Slowakei
Slowenien
Tadschikistan
Tschechien
Turkmenistan
Ukraine
Ungarn
Usbekistan
EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher
titel

=> Unternehmensdatenbank
Durch regelmäßige Anfragen als auch durch Einträge auf dem Schwarzen Brett ist zu erkennen, dass viele Unternehmen Kontakt zu potentiellen Geschäftspartnern in den Beitrittsstaaten suchen, und vice versa. Mit der Datenbank für Unternehmen, Organisation und Freiberufler wollen wir Sie unterstützen, so dass andere Unternehmen Ihr Unternehmen und Ihre Leistungen kennen lernen können. Die Nutzung ist kostenlos: Sie können sich eintragen:

=> Neue Regelungen bei der Verbrauchsteuer: EMCS wird Pflicht ab 1. April 2010
Am 1. April 2010 startet das Excise Movement and Control System (EMCS) für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Mineralöl, Tabakwaren, alkoholische Getränke sowie Lebensmittel, die mit Alkohol hergestellt und unversteuert durch Deutschland oder die EU transportiert werden. Das neue System überwacht und kontrolliert die Beförderung und ersetzt das Begleitende Verwaltungsdokument (bVD) durch das elektronische Verwaltungsdokument (e-VD).
Neun EU-Mitgliedsstaaten verpflichten ihre Wirtschaftsbeteiligten bereits ab dem 1. April 2010 dazu, Beförderungsvorgänge unter Steueraussetzung in EMCS zu eröffnen und zu beenden. Bezieht ein Unternehmen aus Deutschland von einem Hersteller aus einem dieser Länder Waren, muss es in der Lage sein, den Vorgang über EMCS abzuwickeln. Dies ergibt sich daraus, dass jedes Verfahren, das elektronisch eröffnet wurde, nur elektronisch beendet werden kann. Wenn der Empfänger nicht in der Lage ist, das Verfahren elektronisch, also über EMCS abzuwickeln, dann ist eine Lieferung unter Steueraussetzung nicht mehr möglich. Der Zoll fordert Unternehmen deshalb dazu auf, sich umgehend für EMCS zu registrieren.
 [+] 
=> Bulgarisches Arbeitsrecht: Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Stand 01.01.2009
Bulgarisches Arbeitsrecht: Beendigung des Arbeitsverhältnisses




 [+] 

Wirtschaftstag Russland, 30.09.09, Mannheim: - Wirtschaftstag Russland, 30.09.09, Mannheim: neue Wirtschaftsgesetze - Handlungsbedarf, Erfahrungen, Chancen ...

Lesen Sie hier den Bericht.

Neue Downloads (alle Kategorien)
=&gth;Belarus Investment Guide
=&gth;Investment Guide to Georgia 2006
=&gth;Eindämmung der Steuerflucht
=&gth;Company Taxation in the Internal Market
=&gth;Statistisches Länderprofil Rumänien
=&gth;Statisticshes Länderprofil Bulgarien
=&gth;Außenpolitik im Monatsüberblick Oktober 2006
=&gth;Außenpolitik im Monatsüberblick September 2006
=&gth;Clusters in the EU-10 new member countries
=&gth;Study on Influence of Financial Personnel on FP6 articipation decisions

Sitemap
Recht: Das UN-Kaufrecht
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
Ausfuhrgewährleistung
Exportförderung
Exportgenehigungen
Hermes-Kredite
Exportfinanzierung
Außenhandel
Investitionslenkung
Investitonsschutz
Länderrating
China in der WTO
DBA Musterabkommen
Botschaften
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version