|
|
||
![]() |
|
|
NichtvermögensschadenUnter dem Nichtvermögensschaden ist Schmerzensgeld im weiteren Sinne zu verstehen. Das Gesetz über die Obligationen und Verträge bestimmt in Art. 52, dass der Nichtvermögensschaden vom Gericht nach Billigkeit festgesetzt wird. |
||
| FiFo Ost • Nutzungsbedingungen • Impressum | ||