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ArbeitsgesetzDas Gesetzbuch findet auf alle arbeitsrechtlichen Verhältnisse in bulgarischen und gemischten Unternehmen im Inland sowie auch auf arbeitsrechtliche Verhältnisse von bulgarischen Bürgern mit ausländischen Unternehmen im Inland oder mit bulgarischen Unternehmen im Ausland Anwendung, soweit nichts anderes in einem Gesetz oder im internationalen Vertrag, der für die Republik Bulgarien verbindlich ist, vorgesehen ist2. Ein anderes Gesetz im Sinne der genannten Vorschrift ist das Gesetz über die ausländischen Investitionen3. Nach Art. 14 dieses Gesetzes werden die Arbeitsverhältnisse des durch dieses Gesetz betroffenen Personenkreises im Arbeitsvertrag geregelt, wobei jedoch gewisse Erfordernisse des bulgarischen Arbeitsrechts zwingend eingehalten werden müssen. Diese Regelung verdeutlicht, welche Normen dem bulgarischen Gesetzgeber von besonderer Bedeutung sind. Konkret müssen nach dem Investitionsgesetz folgende Erfordernisse erfüllt werden:
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