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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensWirtschaftliche KriterienBulgarien hat ein hohes Maß an makroökonomischer Stabilität erreicht. Unternehmensumstrukturierungen und Förderung des Privatsektors gehen weiter. In Einklang mit dem Aktionsplan wird weiter an der Analyse der Umstrukturierung im Banksektor gearbeitet, wobei erhebliche Fortschritte bei der Umstrukturierung und Privatisierung dieses Sektors erzielt wurden. Die Entwicklung des bankenfremden Finanzsektors steht noch in der Anfangsphase und fortgesetzte Maßnahmen sind zur Verbesserung des Kapitalmarkts erforderlich. Was die Stärkung des Banksektors betrifft, so entwickelt sich der zum großen Teil in ausländischem Besitz befindliche Banksektor hinsichtlich Kreditwachstum und Spareinlagen weiter. Neue Privatisierungsverfahren wurden zur Beschleunigung des Privatisierungsprozesses und zur Steigerung von Transparenz und Effizienz eingeführt. Bulgarien macht erstmals Fortschritte bei den Vorbereitungen auf die Umstrukturierung des Energiesektors. Für die weitere Entwicklung und die Umsetzung einer Energieeffizienzstrategie und zum Anreiz für höhere Investitionen sind weitere Anstrengungen erforderlich. Bei der Umstrukturierung des Stahlsektors wird Bulgarien dafür sorgen, keine weiteren staatlichen Subventionen, die nicht mit den EG-Vorschriften für staatliche Subventionen für den Stahlsektor vereinbar sind, zu gewähren. Änderungen des Bankkonkursrechts wurden zur weiteren Verbesserung und Beschleunigung der Konkurs- und Liquidationsverfahren verabschiedet. Allerdings müssen die Marktaustrittsverfahren weiter verbessert werden, um die Abwicklung der Verfahren und die bessere Durchsetzung von Entscheidungen zeitlich zu beschleunigen. An der Einführung eines funktionierenden Grundstücksmarkts und der endgültigen Form eines Katasters wird weiter gearbeitet, jedoch ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Das Unternehmensumfeld und Anreize für inländische und ausländische Investitionen werden weiter verbessert und verstärkt, jedoch muss daran weitergearbeitet werden. Zur Sicherung wirtschaftsfreundlicher Rechts-, Steuer- und Verwaltungsrahmenbestimmungen (einschließlich verbesserter Vertragsdurchsetzungs- und Lizenzverfahren) zur Gewährleistung von Chancengleichheit für alle Unternehmen (kleine und grosse, inländische und ausländische Unternehmen) sind weitere Anstrengungen erforderlich. An der Erleichterung von Genehmigungs- und Registrierungssystemen wird weitergearbeitet, um so zur Entwicklung eines günstigeren Wirtschaftsklimas für KMU beizutragen, indem die verbleibenden Hindernisse für die Entwicklung von KMU beseitigt werden.Insgesamt sind die auf die wirtschaftlichen Kriterien bezogenen Beitrittspartnerschaftskriterien nur teilweise erfüllt, obwohl stetige Fortschritte erzielt wurden. Die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft weitgehend planmäßig. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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