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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens3.2. Übersetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in die LandesspracheDie Bewerberländer müssen die verschiedenen Rechtstexte, die den gemeinschaftlichen Besitzstand bilden, bis zum Beitritt in die Landessprache übersetzt haben. Allein die Rechtsakte des Primär- und Sekundärrechts haben einen geschätzten Umfang von 60 000 bis 70 000 Amtsblattseiten. Im Zusammenhang mit der Übersetzung des Besitzstands hat der Gerichtshof festgelegt, welche wichtigen Urteile vorrangig zu übersetzen sind (rund 15 000 Seiten). Die Beitrittskandidaten werden bei dieser Aufgabe im Rahmen von PHARE unterstützt. Mit Hilfe von TAIEX wurde eigens eine Datenbank eingerichtet, die der Erfassung aller von den Beitrittskandidaten übersetzten Rechtsakte und der Weiterleitung der Übersetzungen an Kommission und Rat dient. Die Sprachjuristen der Kommission und des Rates, die die übermittelten Texte überprüfen, halten regelmäßig Sitzungen ab und stehen in Kontakt zu den Vertretern der zentralen Koordinierungsstellen für Übersetzungen in den einzelnen Ländern.Im März 2002 bezog das (im Mai 2001 geschaffene) bulgarische Übersetzungs- und Revisionszentrum bessere Räumlichkeiten mit angemessener Ausrüstung. Das Zentrum ist eine unabhängige Behörde mit eigenem Budget, die dem Minister für öffentliche Verwaltung untersteht. Nach Auswahlverfahren wurde neues Personal rekrutiert, und das Zentrum beschäftigt jetzt 12 Personen. In dem Zentrum werden die Übersetzungen von dreißig externen freiberuflichen Übersetzern, die ebenfalls im Wege von Auswahlverfahren ausgewählt wurden, einer sprachlichen und juristischen Revision unterzogen. Die Prioritäten für die Übersetzung der Rechtsvorschriften werden von der Direktion für Europäische Integration im Ministerrat festgelegt und richten sich nach dem Bedarf, den die Leiter der Arbeitsgruppen zu den einzelnen Kapiteln des Besitzstands ermitteln. Im Jahr 2005 soll der gesamte gemeinschaftliche Besitzstand in Bulgarisch vorliegen. Wie bereits im letzten Jahr berichtet, sind die Grundlagenverträge bereits übersetzt. Bis September 2002 wurden insgesamt 15 000 Seiten revidierter Text und 11 000 Seiten unrevidierter Text in der dafür eingerichteten Datenbank erfasst. Nach bulgarischen Angaben wurden seit dem letzten Regelmäßigen Bericht rund 4700 Seiten revidierter Text geliefert, was zeigt, dass sich die Arbeit erheblich beschleunigt hat, seit das Zentrum seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die Bemühungen in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden, wenn die gesetzten Ziele erreicht werden sollen. Auch der Ausbildung von Konferenzdolmetschern ist gebührende Aufmerksamkeit zu widmen. Im Herbst 2001 wurde in der Fakultät für Fremdsprachen der Universität Sofia eine Dolmetscherschule geschaffen. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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