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Vermögen der GesellschaftDie Gesellschaften müssen nach den Gesetzen in aller Regel entsprechend allgemeingültigen Bilanzierungsregeln ihr Vermögen verwalten. Irgendwelche Besonderheiten sind hier nicht zu beobachten. Sicherlich gibt es in einzelnen Staaten Abweichungen vom europäischen Bilanzrecht, insbesondere bei der Bewertung von Aktiva und Verbindlichkeiten. |
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