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Direktverhandlungen mit strategischen InvestorenBulgarien gilt als Nachzügler in Hinblick auf die Privatisierung. Aktien12, die im Eigentum des Staates oder der Gemeinden stehen, können nach dem Privatisierungsgesetz insbesondere durch
veräußert werden14. Irgendwelche besonderen Vorschriften für ausländische Investoren sind nicht vorgesehen, so dass der Gleichbehandlungsgrundsatz im Gesetz über ausländische Investitionen zum Tragen kommt15. Die Veräußerung der Aktien muss nicht en bloc erfolgen; vielmehr kann der Staat die Aktien in mehreren Etappen veräußern und sich bei den jeweiligen Verkaufsgeschäften aller Verkaufsmethoden bedienen (Art. 26 Abs. 1 PrivG). Das Gesetz sieht bei einem Kauf im Rahmen von Direktverhandlungen keinen bestimmten Vertragsinhalt vor, es werden im Prinzip die üblichen Unternehmenskaufverträge geschlossen. Jedoch lassen sich die Intentionen des bulgarischen Gesetzgebers bei der Privatisierung an zahlreichen Einzelbestimmungen erkennen. Nach Art. 34 PrivG und § 9 a der Übergangs- und Schlussbestimmungen können verschiedene Bedingungen Gegenstand des Kaufvertrages sein. So kann nach diesen Vorschriften
Wenn ein Unternehmen durch Ausschreibung privatisiert wird, so sollen die Ausschreibungsunterlagen Auskunft über
Ferner soll den Ausschreibungsunterlagen der einzelnen Bewerber ein Entwurf über die wirtschaftliche Entwicklung des Objektes, einschließlich Markt-, Technologie-, Organisations-, Sozial-, und Ökologiepolitik beigefügt werden. |
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