Handbuch GUS

FiFo Ost

... bekannt1
Es gibt allenfalls Definitionen, die sich auf einzelne Bereiche konzentrieren wie etwa: "Als Investitionen im Sinne dieses Gesetzes gelten: Beteiligungskapital: in Form von Beteiligungen sowie Kapital- und Sacheinlagen in Gesellschaften, Betriebsstätten oder andern Geschäftseinrichtungen sowie Leihkapital: in Form von Krediten, Darlehen und Anleihen." (Art. 3 Bundesgesetz der Schweiz über die Investitionsrisikogarantie)

                  
... ein2
Wer Sachanlagen in eine neu gegründete Gesellschaft als Einlagen einbringt, bucht die Anteile zum Anschaffungspreis der Sachanlagen ein.

                  
... unterscheiden3
Zusammenfassend werden Investitionen innerhalb eines bestimmten Zeitraums Bruttoinvestitionen genannt. Entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes sind jedoch die Nettoinvestitionen (Bruttoinvestitionen abzüglich Abschreibungen). Sie beeinflussen die internationale Wettbewerbsposition sowie die Produktivität einer Volkswirtschaft und nehmen Einfluss auf Einkommen und Beschäftigungsstand.

                  
... Banken4
Insbesondere die Banken sind bei der Transformation ein besonders sensibler Bereich, weil die alten Staatsbanken den in privatrechtliche Unternehmen umgewandelten Unternehmen oftmals Kredite gewährt haben, die uneinbringlich sind. Hingegen wurde von den westlichen Ländern, insbesondere dem Hauptvertreter der Gläubiger, dem IMF, eine zügige Privatisierung der Banken gefordert.

                  
... erreichen5
Inwieweit diese Zahlen genau sind, ist allerdings fraglich, da vor 1989 aus Staatsräsongründen die Leistungen oftmals "schöngerechnet" wurden, während heute die vom Staat nur teilweise erfassbare Schattenwirtschaft sehr stark ist.

                  
... Abgabenlast)6
Es handelt sich hier um einen Ausschnitt aus dem umfassenderen Themengebiet der rechtlichen Globalsteuerung, das in besonderer Weise interdisziplinär angelegt ist, weil es nicht ohne die wechselseitige Verwertung ökonomischer und juristischer Erkenntnisse bearbeitet werden kann.

                  
... Person7
Ausländische Personen sind nach Art. 5 des Gesetzes über ausländische Investitionen Gesellschaften, die im Ausland registriert sind.

                  
... III8
The foreign investments, irrespective of the form in which they are made enjoy the national treatment, in accordance with the Romanian legislation in effect and the international regulations to which Romania is a party.

                  
... stellen9
Ausnahmen bestehen teils bei Fragen der erforderlichen Nachweise bei der Gründung von Unternehmen über die Gesellschafter oder teils bei der Nationalität der Geschäftsführung wie etwa bei den Verwaltungsratmitgliedern einer rumänischen Aktiengesellschaft.

                  
... Unternehmen10
Eine Ausnahme stellt die Bundesrepublik Jugoslawien dar. Dort gehören die Unternehmen den Arbeitnehmern, die später auch Anteilseigner der Unternehmen werden. Auch das polnische Modell der Privatisierung unterscheidet sich von den beschriebenen Privatisierungsprogrammen in Mittel- und Osteuropa. Die heute an der Börse Warschau gehandelten Werte stammen größtenteils aus der ersten Privatisierungsphase, in deren Rahmen eine ganze Reihe ehemals staatlicher Unternehmen, darunter auch mehrere polnische Banken, durch das Privatisierungsministerium in Aktiengesellschaften umgewandelt und über Ausschreibungen, Direktverkäufe oder Börseneinführungen privaten Investoren zugänglich gemacht wurden. Im November 1995 wurde die Massenprivatisierung von 512 größeren Betrieben mit einem Gesamtbuchwert von etwa 4 Mrd. DEM eingeleitet. Jeweils 33 Prozent der Aktien eines jeden Unternehmens wurden einem von 15 zu diesem Zweck eingerichteten Nationalen Investmentfonds übertragen (staatlicher Besitz). 27 Prozent wurden an die übrigen Nationalen Investmentfonds übertragen, 25 Prozent einem staatlichen Sicherungsfonds zugeteilt und nur 15 Prozent an die Belegschaften der jeweiligen Betriebe übertragen. Die Zuteilung der Anteilsmehrheit an einen sogenannten "Führungsfonds" erfolgte in der Absicht, nicht nur die Privatisierung, sondern auch die Umstrukturierung der Betriebe voranzutreiben.

Von Mai bis November 1996 wurden allen 28 Mio. Bürgern für eine Bearbeitungsgebühr von ca. 14 DM Anteile an den NIFs in Form von Privatisierungszertifikaten angeboten, die zur Börseneinführung der Fonds gegen deren Aktien eingetauscht werden können. 95 Prozent der berechtigten Bürger haben bis zum Ende der Distribution ihr Recht wahrgenommen und können ihre Anteile derzeit für ein Siebenfaches des Kaufpreises an der Warschauer Börse veräußern. Der Handel mit Privatisierungszertifikaten stellt gegenwärtig etwa 30 Prozent des Gesamtumsatzes der Börse dar. Den NIFs steht später frei, die bisher von ihnen beaufsichtigten Unternehmen weiterhin in ihrem Portfolio zu halten oder diese in eigenständige Aktiengesellschaften auszugliedern. Ab 1997 erfolgt


                  
... Investoren11
Die Privatisierungspolitik etwa in Estland wurde dergestalt vorangetrieben, dass Unternehmen vornehmlich an strategische Investoren veräußert wurden. Börsengänge hingegen fanden nur in sehr geringem Umfang statt, so dass es zu einer Konzentration der Anteile kam. Demgegenüber wurde in Litauen bereits 1993 eine umfangreiche Privatisierung über kostenlose Privatisierungsschecks verwirklicht. Ausländische Anleger konnten erst an der zweiten Privatisierungswelle seit März 1996 teilnehmen, bei der das Kuponsystem umgangen und statt dessen der Weg von Direktangeboten an Investoren gewählt wurde. In Lettland wurde der Privatisierungsprozess sowohl über Direktverkäufe als auch über die Kuponprivatisierung nur zögerlich angegangen. Von einigen Unternehmen wurden zwar Anteile über die Kuponmethode, also durch den Verkauf an Mitarbeiter und durch öffentliche Auktionen privatisiert. In der ersten "Welle" wurden jedoch gerade einmal drei Unternehmen mit einem Buchwert von insgesamt knapp über 9 Mio. USD privatisiert, von deren Anteilen allerdings nur zwischen 25 und 30 Prozent gegen Kupons angeboten wurden.

                  
... Aktien12
Bei Geschäftsanteilen einer GmbH ist der öffentliche Verkauf nicht möglich.

                  
... Kuponprivatisierung13
Ein erster Schritt zur Massenprivatisierung hat erst im Januar 1996 mit dem Verkauf von Kuponbüchern an die Bürger begonnen. Im Vergleich zu anderen Ländern nahmen nur wenige Bulgaren (43 Prozent der Berechtigten) die Gelegenheit wahr, für etwa 1 DEM ein Buch mit 25.000 Kupons zu kaufen. Dies ist wohl mit dem bulgarischen Systems zu erklären, nämlich dass die Privatisierungskupons nicht frei übertragbar und somit auch nicht handelbar sind. Eine Ausnahme bilden nur die Übertragung an enge Verwandte und an die privaten Investmentfonds (PIF). Nach bulgarischem Recht können diese Fonds bis zu 34 Prozent der Unternehmensanteile halten und somit als strategische Investoren eines Unternehmens auftreten. Ausländer können somit an der Kuponprivatisierung nicht teilnehmen. Mit den Kupons konnten die Bulgaren seit September 1996 an Auktionen teilnehmen, in deren Rahmen 1.063 staatliche Unternehmen privatisiert wurden.

                  
... werden14
Ferner sieht das Gesetz noch folgende besondere Verkaufsformen vor: Die Verpachtung für bis zu 25 Jahren und Einräumung eines Vorkaufsrechtes, Managementverträge mit Vorkaufsrecht, Ratenverkauf unter Eigentumsvorbehalt, Verkauf unter aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen wie Beibehaltung der Zweckbestimmung des Objektes, Erhaltung von Arbeitsplätzen, Durchführung von Investitionen oder ähnlicher Bedingungen und die Massenprivatisierung.

                  
... kommt15
Oftmals haben insbesondere Arbeitnehmer des jeweiligen Unternehmens einen Anspruch auf Vorzugsbehandlung bei der Privatisierung eines Unternehmens. Dies kann zu der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital der Gesellschaft führen. Eine bevorzugte Behandlung nach dem bulgarischen Privatisierungsrecht haben folgende Personen: Arbeiter und Angestellte, die im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Privatisierungsbeschlusses mindestens zwei Jahre in dem Unternehmen gearbeitet haben, ehemalige Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis innerhalb der letzen 8 Jahre vor der Bekanntmachung des Privatisierungsbeschlusses aufgelöst worden ist und die mindestens zwei Jahre in dem Unternehmen gearbeitet haben, Personen, die innerhalb von 10 Jahren vor der Bekanntmachung des Privatisierungsbeschlusses pensioniert worden sind und die mindestens drei Jahre in dem Unternehmen gearbeitet haben oder Personen, die ohne Arbeitsvertrag mehr als ein Jahr lang vor dem Datum der Verkündung des Privatisierungsbeschlusses Geschäftsführer, Mitglieder der Direktorenräte und der Verwaltungsräte des zu privatisierenden Unternehmens sind.

                  
... durfte16
In der ersten Privatisierungswelle von 1992 bis 1994 wurden über 943 Unternehmen, die anschließend direkt an der Börse notiert wurden, auf diese Weise entstaatlicht. Bei krassem Missverhältnis von Angebot und Nachfrage kam kein Handel zustande, sondern der Betrieb wurde in einer weiteren Runde ausgeschrieben. In anderen Fällen wurde den Teilnehmern eine ihrem Gebot entsprechende Anzahl von Aktien bei der zentralen Verwaltungsstelle gutgeschrieben.

                  
... liegt17
Die gesetzliche Vorgabe, dass Fonds höchstens zu 20 Prozent an einem einzigen Unternehmen beteiligt sein dürfen und nicht mehr als 10 Prozent ihres Vermögens auf eine Gesellschaft konzentriert sein darf, wurde dabei oftmals nicht beachtet. Viele dieser Fonds, die in frühen Stadien der Privatisierung gegründet wurden, um Kupons von Kleinanlegern abzukaufen, transformieren mittlerweile rechtlich zu Holdingfirmen, eine Stellung, die ihnen erlaubt, das neuerdings für Investmentfonds erlaubte Maß von maximal 10 Prozent der Aktien eines Unternehmens zu übergehen.

                  
... Regiebetriebe18
Zu beachten ist, dass ein Teil der Aktien für bestimmte gesellschaftliche Zwecke reserviert ist. Es ist nicht möglich, das gesamte Kapital einer Gesellschaft zu erwerben. Hingegen ist eine Mehrheitsbeteiligung regelmäßig möglich. Insoweit kommt es auf den Verlauf der Verhandlungen mit dem zuständigen Verkaufsorgan an. Regelmäßig können Betriebsangehörige, wenn sie sich zu einer Gemeinschaft (PAS) zusammengeschlossen haben, die Aktien günstiger erwerben. Insoweit kommt unter Umständen ein günstiger Erwerb in Betracht, wenn man sich mit den Betriebsangehörigen über einen Weiterverkauf der Aktien verständigen kann.

                  
... werden19
Oftmals können Aktien aus der Massenprivatisierung auf dem sogenannten grauen Markt bzw. der neu etablierten Rumänischen Börse erworben werden. Anfang November 1995 erließ die rumänische Regierung zur Ausführung des in Punkt 4 dargestellten Gesetzes Nr. 55 über die Beschleunigung der Privatisierung eine VO "Methodologische Normen" über den Verkauf der zu privatisierenden Handelsgesellschaften mit staatlichem Kapital. In diese Normen werden die Alternativen dargestellt, wie das staatliche Kapital durch die Institutionen zu verkaufen ist. Als Institution ist der Staatseigentumsfond, bei größeren Privatisierungsobjekten von Aktiengesellschaften, oder das jeweilige Ministerium zuständig. Der Verkauf kann durch öffentliches Verkaufsangebot, durch Ausschreibung (offene Ausschreibung oder Ausschreibung mit Vorwahl der Vertragspartner), ferner durch direkte Vertragsverhandlungen und schließlich durch Kombination der hier genannten Verfahren vorgenommen werden.

                  
... übertragbar20
Keine Zertifikate erhielten diejenigen Personen, die ihre alten Zertifikate bereits durch den Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen verwertet hatten. Der Umtausch der Kupons musste bis zum 31.12.95 abgeschlossen sein, deren Inhaber konnten diese aber auch bis zum 31.3.96 bei den jeweils zuständigen Privatisierungsfonds hinterlegen und damit Aktionäre dieser (danach in Investitionsfonds umgewandelten) Fonds werden.

                  
... bestimmen21
In Rumänien ist die Besetzung der Verwaltung einer AG z. B. insoweit beschränkt, als dass mindestens die Hälfte der Mitglieder rumänische Staatsbürger sein müssen.

 
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