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- Für die Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen werden Bearbeitungsentgelte in Form einer
Antragsgebühr, einer Ausfertigungsgebühr und einer Verlängerungsgebühr erhoben, die in ihrer Höhe vom Auftragswert
abhängen.
- Die Entgelte für die Übernahme von Deckungen hängen von den spezifischen Länderrisiken des Exportlandes, der
Käuferkategorie des Bestellers (öffentlich/privat) sowie von den Zahlungsbedingungen und der Dauer der Laufzeit ab.
- Die Länderrisiken werden gemäß der vorangehenden Tabelle in Klassen von 1 bis 7 eingeteilt (vgl. Abschnitt
hermesklassen). Mit zunehmender Risikoklassifikation steigt die Höhe der Kosten für die Erteilung einer
Ausfuhrgewährleistung.
- Detaillierte Informationen zur Berechnung der Entgelte können Sie in dem Merkblatt Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland - Entgelte - Stand 1.12.2000 finden. Das
Entgeltmerkblatt kann über die Homepage der HERMES Kreditversicherungs AG (http://www.hermes-kredit.com)
abgerufen werden.
- In der Regel sind die Gesamtkosten für eine gedeckte Finanzierung trotz der zusätzlichen Kosten für die Versicherung
geringer als die Kosten für eine ungedeckte Finanzierung.
Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage).
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