Handbuch GUS

FiFo Ost

Laufzeiten

Die Laufzeiten der Ausfuhrgewährleistungen unterliegen den handelsüblichen Zahlungsbedingungen für Exporte und der Zulässigkeit der vereinbarten Kreditkonditionen, welche maßgeblich von der Warenart des Exportgutes abhängig sind. HERMES-Deckungen für eine Kreditlaufzeit von mehr als 1 Jahr werden nur für Investitionsgüterexporte gewährt. Für Konsumgüterexporte werden keine Ausfuhrgewährleistungen für Kreditlaufzeiten von mehr als 6 Monaten gewährt.


Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage).
 
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