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SelbstbeteiligungDer Deckungsnehmer ist an jedem Schadensfall mit einer bestimmten Quote am Ausfall selbst beteiligt. Die Selbstbeteiligungsquote beträgt - abhängig von der Deckungsform und der Art der Ausfuhrgewährleistung sowie des gedeckten Risikos - zwischen 5 und 15 %. Die jeweiligen Qouten finden Sie in der Tabelle hermesquotetab. Das Risiko aus der Selbstbeteiligung darf nicht anderweitig abgesichert werden. Bei Fabrikationsrisiko- und Ausfuhrdeckung ist jedoch die Weitergabe der Selbstbeteiligung an Unterlieferanten des Exporteurs zulässig.
Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage). |
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