Wirtschaftliche Risiken
Je nach Deckungsform werden folgende wirtschaftlichen Risiken übernommen:
- Ausfuhrgarantie: Uneinbringlichkeit infolge von Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) des
ausländischen Bestellers, z.B. bei Konkurs, fruchtloser Zwangsvollstreckung, amtlichem bzw. außeramtlichem Vergleich,
Zahlungseinstellung.
- Ausfuhrbürgschaft: Nichtzahlungsfall, wenn die Forderung innerhalb einer Frist von sechs
Monaten nach Fälligkeit nicht bezahlt wurde.
Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage).