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CISGBGBI. 1989 II S. 588 Amtliche Übersetzung für Deutschland Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Vom 11. April 1980 (BGBI. 1989 II S. 588) Das UN-Kaufrecht ist in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache verfasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Die deutsche Fassung des Übereinkommens ist dementsprechend nicht verbindlich. Der folgende Text ist die amtliche Übersetzung für Deutschland.
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