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China in der WTOMeistbegünstigung und InländerbehandlungMeistbegünstigung im Sinne der WTO bedeutet, dass die gegenüber einem Mitglied eingeräumte Vorteile in Bezug auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen auch den anderen Mitglieder gewährt werden müssen. Alle handelspolitischen Zugeständnisse zwischen zwei Mitgliedstaaten gelten gegenseitig (Reziprozitätsprinzip). Die Inländerbehandlung sieht - nach der Einfuhr - die Gleichstellung der aus WTO-Staaten stammenden Waren mit inländischen Erzeugnissen vor. Ausländische Waren aus WTO-Staaten dürfen nicht nachteilig behandelt werden, auch nicht aus politischen oder andern Gründen. Diese Prinzipien sind allerdings vielfach durchbrochen. Freihandelszonen, Zollunionen und Präferenzen zu Gunsten von Entwicklungsländern (das so genannte Generalized System of Preferences) fallen nicht unter diese Prinzipien. Somit bleiben also die Regelungen im Rahmen der Europäischen Union, insbesondere der Binnenmarkt, außer Betracht. Auch die von der EU im März 2001 unter dem prägnanten Motto »Alles außer Waffen« (Everything but Arms) ins Leben gerufene Initiative, die den 49 am wenigsten entwickelten Ländern (Less Developed Countries - LDCs) zoll- und quotenfreien Zugang für alle Produkte außer Waffen gewährt, fällt nicht darunter. Eckhard Hoeffner 2005-08-22 |
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