Handbuch Osteuropa

FiFo Ost

China in der WTO

Streitschlichtung

Mit zu den wichtigsten Ergebnissen der Uruguay-Runde gehört die Schaffung eines effektiven Verfahrens zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten, das sog. Streitschlichtungsverfahren. Zu diesem Zweck wurde das bereits im Rahmen des GATT bestehende Streitschlichtungsverfahren durch justizförmige Ausgestaltung und Aufhebung des Vetorechts der unterlegenen Streitpartei wesentlich effektiver ausgestaltet. Die Streitschlichtung erfolgt durch den Allgemeinen Rat der WTO in seiner Funktion als Streitschlichtungsorgan (Schiedsgericht). Deren Entscheidungen werden vom Allgemeinen Rat angenommen und sind damit im völkerrechtlichen Sinne bindend. Falls die unterlegene Streitpartei sich nicht an die Empfehlungen oder die Entscheidung hält, kann die erfolgreiche Streitpartei zu Sanktionen ermächtigt werden.

Die in der Uruguay-Runde beschlossene Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten (Dispute Settlement Understanding, DSU) ist das zentrale Moment des internationalen Handelssystems. Das Verfahren gilt für alle multilateralen Handelsabkommen und schließt andere Verfahren sowie insbesondere einseitige Maßnahmen aus.

Der Antrag eines beschwerdeführenden Mitglieds auf WTO-Konsultationen bildet den ersten Schritt in einem WTO-Streitbeilegungsverfahren. Die Partei, auf die sich die Beschwerde bezieht, hat zehn Tag Zeit, um auf den Antrag zu reagieren, und muss binnen spätestens dreißig Tagen (es sei denn, die beiden Parteien vereinbaren eine andere Frist) die Konsultationen mit der beschwerdeführenden Partei aufnehmen. Im Rahmen der Konsultationen sollte versucht werden, die strittigen Fragen in gegenseitigem Einvernehmen zu lösen.

Sollte der Streit im Rahmen der Konsultationen binnen sechzig Tagen nach Eingang des Antrags auf WTO-Konsultationen nicht beigelegt worden sein, kann die beschwerdeführende Partei das Streitbeilegungsgremium (DSB) bitten, ein Streitbeilegungspanel einzurichten (die beschwerdeführende Partei kann jedoch schon vor Ablauf der vorgenannten Frist von sechzig Tagen die Einrichtung eines Panels beantragen, wenn beide Parteien der Auffassung sind, dass der Streit nicht im Rahmen der Konsultationen beigelegt werden kann).

Nach Ernennung der Panelmitglieder hat die beschwerdeführende Partei normalerweise drei bis sechs Wochen Zeit, um ihre schriftliche Vorlage einzureichen; die von der Beschwerde betroffene Partei muss dann binnen zwei bis drei Wochen zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Daran schließen sich zwei mündliche Anhörungen und eine zweite schriftliche Vorlage an. Im Durchschnitt dauert dieses Panelverfahren zwölf Monate. Daran kann sich ein Berufungsverfahren anschließen, das höchstens neunzig Tage dauert. In Fällen wie diesem kann sich das Verfahren verlängern, da es notwendig sein kann, wissenschaftliche Experten anzuhören.

Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens und die jeweils kürzesten Fristen:

  • Vorlage des Antrags auf Konsultationen durch die beschwerdeführende Partei
  • Konsultationen: 60 Tage
  • Antrag auf Einrichtung eines Panels: sofort
  • Einrichtung des Panels: ca. 7 Wochen
  • Ernennung der Panelmitglieder: 20 Tage
  • Erste schriftliche Vorlage der beschwerdeführende Partei: 3 Wochen
  • Erste schriftliche Stellungnahme der anderen Partei: 2 Wochen
Während früher die unterlegene Partei ein Veto gegen die Annahme von Panelentscheidungen durch die GATT-Vertragsparteien einlegen konnte, werden nunmehr Panel- und (in Berufungsfällen) Berufungsentscheidungen fast unabänderbar vom Allgemeinen Rat der WTO in seiner Funktion als Streitbeilegungsgremium angenommen. Eine Ablehnung ist nur bei einer einstimmigen Entscheidung möglich, wobei insbesondere auch die obsiegende Partei zustimmen muss.

Falls die unterlegene Partei den Empfehlungen des Panels bzw. des Berufungsgremiums nicht nachkommt und Kompensationsverhandlungen scheitern, kann die obsiegende Partei vom Streitbeilegungsgremium zu Handelssanktionen autorisiert werden (Beispiel: US-Strafzölle im Bananen- und Hormonstreit).

Eckhard Hoeffner 2005-08-22
 
FiFo Ost   •   Nutzungsbedingungen   •   Impressum