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China in der WTOLiberalisierungDer Schutz durch die Liberalisierung ist für den Außenhandel Chinas von eminent wichtiger Bedeutung, da nur bei einem unbehinderten Zugang zu ausländischen Märkten der Standortvorteil Chinas vollständig zum Tragen kommen kann. Liberalisierung meint - ähnlich den Regelungen im EG-Vertrag (der allerdings ein Verbot vorsieht) - den Abbau bzw. die Begrenzung von Handelsschranken. Hierzu gehören die tarifären und die nicht-tarifären Handelshemmnissen, also Zoll und andere, an die Einfuhr geknüpfte Abgaben, die die ausländischen Produkte relativ teuerer machen, Kontigente und andere mengenmäßigen Beschränkungen. Ferner sind nicht-tarifäre Handelshemmnisse nur zulässig, wenn der Staat, der in den Freihandel eingreifen will, nachweist, dass durch den betroffenen Handel oder bestimmte Produkte eine Gefahr für die Gesundheit oder Schaden für die Natur entsteht. Das normale Vorsorgeprinzip, nach dem Unternehmen die Sicherheit und Unbedenklichkeit ihrer Produkte beweisen müssen, wird von der WTO nicht angewendet. Hiervon werden auch Gesetze zum Verbraucherschutz, technische Normen und andere nationale Gesetze, die Auswirkungen auf den Handel haben, erfasst. Ein Eingriff in den Handel wegen gefährlicher Produktionsarten wie Kinderarbeit oder Umweltverschmutzung ist im Rahmen der WTO grundsätzlich verboten. So sind inzwischen zahlreiche Entscheidungen ergangen, die sehr kritisch gesehen werden:
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