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ZusammensetzungDie Regierungskonferenz hat beschlossen, die Begrenzung der Zahl der Kommissionsmitglieder zeitlich zu staffeln. Ab dem Kollegium, das sein Amt am 1. November 2004 antritt, setzt sich die Kommission aus
einem Staatsangehörigen je Mitgliedstaat zusammen. Ab der ersten Kommission, die ernannt wird, sobald die Union 27 Mitgliedstaaten umfasst, ist die Zahl der Kommissionsmitglieder geringer als die Zahl der Mitgliedstaaten. Die Mitglieder der Kommission werden auf der Grundlage einer gleichberechtigten Rotation ausgewählt. Konkret bedeutet dies, dass der Rat nach Unterzeichnung des Beitrittsvertrags des siebenundzwanzigsten Mitgliedstaates einstimmig Folgendes festlegt:
Last modified: 2003-03-01 |
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